Die Gebäudereinigung ist, ähnlich wie die Baubranche, sehr stark von der Schwarzarbeit betroffen. Experten schätzen, dass der hier umgesetzte Betrag in ganz Deutschland deutlich über dem siebenstelligen Bereich liegen dürfte. Auch aus diesem Grund ist es so wichtig, sich als Arbeitnehmer und ebenso als Arbeitgeber ein Bewusstsein über die möglichen Schäden zu verschaffen.
Schwarzarbeit bei der Gebäudereinigung bedeutet, dass Arbeitnehmer nicht versichert sind
Klar verdient man bei Schwarzarbeit vermutlich ein wenig besser. Wobei nachgewiesen ist, dass die realen Löhne häufig sogar noch niedriger ausfallen als bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Aber der Verdienst ist nur die eine Seite. Was ist mit der sozialen Absicherung? Als Schwarzarbeiter hat man weder Anspruch auf eine Krankenversicherung, oder eine Unfallsversicherung. Gegen die Arbeitslosigkeit ist man zudem auch nicht abgesichert. Wenn also etwas passiert, dann hat man ein echtes Problem und muss sich auf den guten Willen seines Arbeitgebers verlassen. Das dies nicht wirklich die beste Entscheidung ist, versteht sich von selbst. Denn der Arbeitgeber hat selbst wenig Lust seine Strafbarkeit einzugestehen und eventuelle Ansprüche der Versicherungen zu befriedigen. Schließlich will er mit dem schwarz eingestellten Arbeitnehmer einiges an Geld sparen. Dieser sitzt wiederum auf dem Problem und muss ernste Risiken für seine Gesundheit, sowie die Absicherung im Alter in Kauf nehmen.
Schwarzarbeit bei der Gebäudereinigung bedeutet, dass der Arbeitnehmer keinen festen Lohnanspruch hat
Der Arbeitnehmer hat als Schwarzarbeiter keinerlei gesetzlichen Schutz. Vielmehr ist er dem Willen seines Arbeitgebers ausgeliefert. Das gilt auch für die Lohnzahlungen. Klar, der Arbeitgeber sollte zahlen, um eine Anzeige des Arbeitnehmers zu vermeiden. Denn dieser ist definitiv im Vorteil und kann sich in der größten Not vor Gericht auf Unwissenheit berufen. Wer aber regelmäßig schwarz arbeitet, hat mit Sicherheit schon mal erlebt, dass der Arbeitgeber einfach nicht zahlt. Was sollte man in diesen Fällen tun? Denn zeigt man den Arbeitgeber an, so begibt man sich selbst in Gefahr von der Justiz belangt zu werden. Zudem bedeutet eine Anzeige nicht, dass man einen direkten Anspruch auf die Lohnzahlungen hat. In der Praxis gestalten sich solche Fälle als sehr schwer, und nur selten gelingt es die Ansprüche der Arbeitnehmer auch effektiv durchzusetzen. Experten raten deswegen immer dazu die Finger von der Schwarzarbeit zu lassen. Egal, ob man selber Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ist. Die Kosten und die Risiken sind zu hoch, als dass das man als Arbeitnehmer oder Unternehmer langfristig mit Schwarzarbeit erfolgreich sein kann. Zudem sind die Kontrollen sehr engmaschig, gerade in der Gebäudereinigung. Die Chancen, entdeckt zu werden, sind also nicht gerade gering.
Schwarzarbeit bei der Gebäudereinigung – Das sind die Konsequenzen
In jedem Fall wird zumindest ein Bußgeld fällig. Häufig trägt dies der Arbeitgeber, aber auch der Arbeitnehmer kann für seine Dienste belangt werden. Dazu kommen die Nachzahlungen an die gesetzlichen Träger der Unfall-, Kranken-, und Arbeitslosenversicherungen. Beide Seiten kommen nicht umhin sämtliche Beträge nachzuzahlen. Das kann sehr schnell ins Geld gehen, vor allem wenn man bedenkt das oft Schätzungsgrundlagen genommen werden. Es kann also durchaus einmal vorkommen, dass man als Arbeitnehmer nur 10 Stunden gearbeitet hat. Allerdings muss man laut Gericht für 20 Stunden nachzahlen. Wer will das Gegenteil beweisen, wenn der Arbeitgeber logischerweise keine schriftlichen Aufzeichnungen gemacht hat? Man sieht also, dass es für alle beteiligten Personen sehr schwer ist einer konsequenten Bestrafung zu entgehen. Auch wenn die Verdienstmöglichkeiten augenscheinlich besser sein können, so sind die Kosten bei Entdeckung der Straftat doch enorm. Denn es handelt sich hier in vielen Fällen nicht um eine reine Ordnungswidrigkeit. Vielmehr können die beteiligten Personen nachhaltig und massiv strafrechtlich belangt werden. Die Schwarzarbeit wird in Deutschland nicht als Kavaliersdelikt abgetan und durch die Justiz und ihre Organe konsequent verfolgt. Das bestätigt auch dieser Artikel.
Was ist Schwarzarbeit?
Unter Schwarzarbeit versteht man alle Tätigkeiten, die ein Arbeitnehmer für einen Arbeitgeber entrichtet und die nicht den sozialen Versicherungsträgern gemeldet werden. Jede Tätigkeit muss hier gemeldet werden, sodass es unmöglich ist zu sagen, dass die geleistete Arbeit eine Gefälligkeit wäre oder nicht der Sozialversicherungspflicht unterliegen würde.
Wie hoch sind die Strafen?
Der Strafenkatalog bei Schwarzarbeit in der Gebäudereinigung reicht von einfachen Geldstrafen, bis hin zu Gefängnisstrafen und hohen finanziellen Kompensierungszahlungen.
Was ist zu tun, wenn es keinen Arbeitsvertrag gibt?
Eine Arbeit ohne Arbeitsvertrag ist eine Gefälligkeitsleistung. Diese kann mal als Arbeitnehmer nicht erbringen. Ein Arbeitsvertrag ist auch bei sehr kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen, oder aber Auftragsarbeiten vorgeschrieben oder zumindest angemessen.
Kein Kavaliersdelikt
Die Schwarzarbeit in der Gebäudereinigung ist ein großes Problem und wird durch die Behörden konsequent verfolgt.